Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von
PMA Tattoo Fridingen a.D.

Alle Aufträge und Geschäftsbeziehungen liegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.

Bei Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit den AGBs einverstanden und verzichtet bei auftretenden Komplikationen auf Schadensersatzansprüche oder weitere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das Studio.

  • 1 Leistungen und Einschränkungen

Bei PMA Tattoo werden Tattoos entworfen und tätowiert. Die Entwürfe und Kreativleistungen bleiben dabei geistiges Eigentum von PMA Tattoo. Es werden grundsätzlich nur Kunden ab 18 Jahren tätowiert. Wir tätowieren keine Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen. Auch Kunden, bei denen eine Schwangerschaft besteht, die sich in der Stillzeit befinden, oder blutverdünnende Medikamente einnehmen, können nicht tätowiert werden. PMA Tattoo behält sich vor, Kunden unbegründet abzulehnen.

  • 2 Pflichten des Kunden

Bei der Erteilung des Auftrages verpflichtet sich der Kunde, PMA Tattoo über vorhandene, insbesondere ansteckende Krankheiten, sowie Allergien, Medikamente und Überempfindlichkeiten in Kenntnis zu setzen (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie o.ä.). Dies gilt auch für den Fall, dass diese erst nach Auftragserteilung und/oder nach Ausführung der Tätowierungsarbeit bekannt werden. Sollte der Kunde wider besseren Wissens Falschangaben machen, oder die oben genannten Umstände verschweigen, so behält sich PMA Tattoo das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen den Auftraggeber vorzugehen und unter Umständen auch nach Ausführung der Arbeiten eine dem Risiko entsprechende Zulage einzufordern.

Unsere Dienstleistungen werden unter Beachtung aller bekannten hygienischen Maßnahmen und unter Verwendung EU-zertifizierter Materialien angeboten. Sämtliche Instrumente werden vor dem Eingriff gesäubert, desinfiziert und sterilisiert. Beim Tätowieren werden nur handelsübliche und in der EU zugelassene Tattoo-Farben, neue und steril verpackte Nadeln und ein steriles Griffstück verwendet. Der Kunde erkennt seine Pflicht an, die von PMA Tattoo kommunizierten Anweisungen über die Hygiene und Pflege des Tattoos nach bestem Wissen und Gewissen Folge zu leisten, bis das Tattoo vollständig verheilt ist.

  • 3 Terminabsprache

Für die Terminabsprache wird eine Anzahlung von mindestens 50€ erhoben, die später mit den Kosten für die Tätowierung verrechnet wird. Bei Nichteinhaltung des Termins wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten. Bei Terminneuvergabe ist erneut eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50€ fällig.

  • 4 Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt immer in bar oder per paypal und in voller Höhe nach jeder Sitzung.

  • 5 Haftungsausschluss

PMA Tattoo übernimmt keine Haftung für Folgeschäden des Tätowiervorgangs, wie z.B. Allergien, Erkrankungen jeglicher Art, Entzündungen oder Folgeerscheinungen, die daraus entstehen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen zur Hygiene und Pflege nicht nachkommt. PMA Tattoo haftet nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Fällen von Vorsatz. Durch den Auftrag bestätigt der Kunde, dass die vorzunehmende Tätowierung nach seinem uneingeschränkten und freien Willen vorgenommen wird. Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit bringt gesundheitliche Risiken mit sich. Tätowierungen erfüllen nach § 223, 223a, 224 StGB den Tatbestand der Körperverletzung – Mit dem Auftrag willigt der Kunde im Sinne des § 226a StGB ausdrücklich in den Tatbestand der Körperverletzung ein und trägt dafür selbst die Verantwortung.

Die Risiken in Bezug auf Fehler oder Entzündungen hält PMA Tattoo so gering wie möglich und informiert seine Kunden über die Risiken und möglichen Nebenwirkungen einer Tätowierung. Der Kunde erklärt durch seinen Auftrag, ausreichend über eventuelle Risiken und Folgerisiken eines Tattoos informiert zu sein und nimmt diese durch seine Auftragserteilung billigend in Kauf. Sollten Fragen oder Komplikationen auftreten, ist sofort das Studio zu kontaktieren und ein Arzt aufzusuchen.

PMA Tattoo Fridingen a.D
Markus Kristek
Donaustraße 12
78567 Fridingen

Erstellt: Februar 2016
Aktualisiert: Dezember 2019